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12.05.2008
Transplantation: Doch keine Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten
(NAM) „Privatpatienten werden bei der Vergabe von Transplantaten bevorzugt“, diese Meldung sorgte im vergangenen Jahr für Empörung und Unruhe unter gesetzlich versicherten Nierenkranken, die auf ein Spenderorgan warteten. Eine Überprüfung der Vergabepraxis hat nun ergeben: der Verdacht war unbegründet.
In einem Gutachten analysierte Professor Heiner Raspe die medizinischen Unterlagen von 446 Patienten, die zwischen 2004 und 2006 an den betroffenen Transplantationszentren Kiel und Lübeck eine Niere, Leber oder ein Herz erhalten hatten. Für eine Bevorzugung von Privatpatienten fanden sich dabei keine Hinweise, im Gegenteil: Der Anteil der gesetzlich Versicherten an den Organempfängern war im genannten Zeitraum sogar höher, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Das berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 25.04.2008. "Der Vorwurf gegen das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist widerlegt", erklärte Raspe.
Für die falschen Verdächtigungen macht der Gutachter Nachlässigkeiten bei der Recherche der ursprünglichen Berichte verantwortlich und spricht dabei von „erheblichen Mängeln“ in der Datenqualität der Deutschen Stiftung Organspende (DSO). So seien Transplantatempfänger irrtümlich als Privatpatienten eingestuft worden, obwohl sie gesetzlich versichert waren. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht will nun versuchen, verloren gegangenes Vertrauen potenzieller Spender zurück zu gewinnen. Die Anzahl neuer Organspender hatte sich in dem Bundesland nach den Vorwürfen, die offensichtlich unbegründet waren, dramatisch reduziert. Darunter haben privat und gesetzlich versicherte Nierenpatienten gleichermaßen zu leiden. JG
Quelle: Ärzte Zeitung vom 25.04.2008
Artikel: http://aerztezeitung.de
(Eine Meldung der Nachrichten Agentur Medizin, Berlin)
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. Mai 2008
