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03.02.2003
Kreatinin-Bestimmung allein nicht ausreichend
(NAM) Um die Funktionsfähigkeit der Nieren beurteilen zu können, hat sich die Bestimmung des Kreatinin-Spiegels im Blut bewährt. Das Verfahren ist einfach, zuverlässig und kostengünstig durchführbar. Findet der behandelnde Arzt bei der Untersuchung alarmierende Werte, kommen aufwändigere Diagnosetechniken zum Einsatz. Die Normalwerte liegen zwischen 0,57 und 1,24 mg/dl und werden bei vielen Blutentnahmen routinemäßig geprüft. Allerdings sollten bei der Messung weitere Parameter berücksichtigt werden. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, kann es andernfalls zu einer Fehleinschätzung kommen. Insbesondere betagte Patienten wiesen in der Regel niedrigere Kreatinin-Konzentrationen auf. Werte im oberen Normbereich müssten bei Älteren daher bereits als Alarmzeichen gewertet werden, so die medizinische Tageszeitung.
Kreatinin wird hauptsächlich in der Muskulatur gebildet und größtenteils über den Harn ausgeschieden. Erhöhte Werte finden sich nach Muskelverletzungen und bei fortgeschrittenen Funktionsstörungen der Nieren. Die Muskelmasse eines Menschen hat direkten Einfluss auf die Kreatinin-Konzentration im Blut. Ältere, untergewichtige und weibliche Testpersonen produzieren durchschnittlich weniger Kreatinin und haben entsprechend geringere Normalwerte. Lebensalter, Körpergewicht und Geschlecht sollten bei einer Kontrolle des Kreatinin-Spiegels demnach unbedingt Beachtung finden.
Der Nephrologe Professor Joachim Böhler aus Wiesbaden macht den Zusammenhang an einem Beispiel deutlich: Während ein Kreatinin-Spiegel von 1 mg/dl bei einem 20jährigen Patienten mit einem Gewicht von 72 kg als unauffällig angesehen werden kann, spreche dieser Wert bei einem 70jährigen Mann von gleichem Gewicht bereits für eine Funktionseinschränkung der Nieren. In diesem Fall ist eine weiterführende Untersuchung des Betroffenen unabdingbar. Werden Nierenleiden in einem frühen Stadium entdeckt, besteht die Möglichkeit, das Fortschreiten der Erkrankung effektiver bremsen zu können. Behandlungsziel ist die Verhinderung oder Verzögerung der Dialysepflichtigkeit. AG
Quelle: Ärzte Zeitung vom 22. Januar 2003 (Nr.12)
(Eine Meldung der Nachrichten Agentur Medizin, Berlin)
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