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24.07.2006
Dialyse unter Zwang

(NAM) Bei schwerem Nierenversagen ist die Dialyse-Therapie eine lebensrettende Maßnahme - ihre Verweigerung führt in der Regel binnen weniger Tage zum Tod. Ulmer Ärzte berichten in einer Fachzeitschrift von einem Patienten, der sich gegen eine Blutwäsche entschieden hatte. Für sie stellte sich die Frage, ob der Mann gegen seinen Willen behandelt werden muss.

Der 45-Jährige litt unter einem chronischen Abbauprozess des Gehirns und galt in seinem geistigen Leistungsvermögen als erheblich beeinträchtigt, hatte aus diesem Grund bereits einen gesetzlichen Betreuer. Weil er sich gegen die Fortsetzung einer Dialysebehandlung wehrte, wurde er von einem Gericht in die psychiatrische Klinik der Universität Ulm zwangseingewiesen.

Der Patient wirkte dort verwirrt und war anscheinend nicht in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung einzuordnen. Mit der Tatsache konfrontiert, dass er ohne Blutwäsche sterben werde, antwortet der Mann, es habe sowieso alles keinen Sinn, wenn kein Geld auf seiner Chipkarte sei. Die behandelnden Ärzte entschlossen sich daher, die Dialyse notfalls unter Zwang durchzuführen. Der Patient erhielt innerhalb von sieben Tagen drei Behandlungen und blieb dabei kooperativ, äußerte jedoch weiterhin seine Ablehnung.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus setzte der Mann die Dialyse in einem ambulanten Zentrum freiwillig fort. Die Ulmer Mediziner halten ihr Vorgehen im Rückblick für richtig, da der Betroffene nicht in der Lage gewesen sei, "den betreffenden Sachverhalt zu verstehen, auf sich selbst zu beziehen und abwägend bewerten zu können". Gegen die Vorgabe des Gerichtes, den Patienten gegebenenfalls "ruhig zu stellen", verwahrten sich die Psychiater jedoch nachdrücklich. JG

Quelle: Psychiat Prax (2006); 33: 191-3

Abstract http://www.thieme-connect.com/


(Eine Meldung der Nachrichten Agentur Medizin, Berlin)

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